Mod. REDDITI (ex Unico)

 

Heuer bis zum 31. Oktober möglich.

Mittels Mod. REDDITI (ex Unico PF) können sämtliche Einkommensarten erklärt werden. Für die Verwendung dieser Art der Steuererklärung gibt es keine besonderen Voraussetzungen, sodass diese Steuererklärung immer abgegeben werden kann. Der Nachteil liegt darin, dass die Guthaben nicht unmittelbar (Juli/August) ausbezahlt werden.

 

Personen, welche eine MwSt.- Position haben (z.B. Freiberufler) sind verpflichtet die Einkünfte mittels Mod. REDDITI (ex Unico) zu erklären.

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Notwendige Unterlagen

 

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