Steuererklärung: für das Mod. Redditi ist der letzte Abgabetermin der 31. Oktober
Innerhalb 31. Oktober muß die Steuererklärung Mod. Redditi (ex Unico) abgegeben werden. Dieses Modell muß zwingend von jenen Personen verwendet werden, welche Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit, Einkünfte aus einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit mit MwSt.-Nummer bezogen haben oder beispielweise falls eine Steuererklärung für eine verstorbene Person zu erstellen ist. Das Mod. Redditi kann jedoch auch von Angestellten und Pensionisten verwendet werden, um ihre Einkünfte und eventuelle abzugsfähigen Ausgaben geltend zu machen. Demzufolge kann jeder noch bis zum 31. Oktober termingerecht seine Steuererklärung abgeben.
Sollte hingegen ein Steuerpflichtiger bereits das Mod. 730 abgegeben haben und feststellen, daß ihm ein Fehler zu seinen Ungunsten unterlaufen ist, dann kann dieser Fehler auch innerhalb 31. Oktober problemlos saniert werden. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen) nicht erklärt wurden oder falls Kinder/Ehepartner als steuerlich zu Lasten angegeben wurden, obwohl diese die Einkommensgrenze von brutto € 2.840,51 im Jahr 2017 überschritten haben. In diesen Fällen kann innerhalb 31. Oktober ein sog. Mod. Redditi „correttivo nei termini“ abgegeben werden.