Abgabefrist ist der 28. Februar 2021
Zahlreiche Pensionisten sind wiederum verpflichtet die sogenannte RED-Erklärung 2020 abzugeben. Die betroffenen Rentner*innen werden von der Inps nicht direkt informiert. Die Kunden*innen des KVW erhalten vom KVW ein entsprechendes Schreiben . Alle Rentner*innen, welche diese Mitteilung vom KVW erhalten haben, sollten einen Termin vereinbaren, damit überprüft werden kann, ob die Pflicht zur Abgabe der RED-Erklärung 2020 besteht. Die Abgabe der RED-Erklärung 2020 muss innerhalb 28. Februar 2021 erfolgen. Um die entsprechende RED-Erklärung erstellen zu können bzw. zu überprüfen, ob die Pflicht zur Abgabe besteht, müssen die Rentner*innen einen gültigen Personalausweis, die im Jahr 2019 erhaltenen Zinsen und die eventuell erstellte Steuererklärung mitbringen. Die Erstellung der RED-Erklärung ist kostenlos.
Terminvereinbarung beim KVW unter: www.mycaf.eu