Ab dem 1. März 2022 wird in Italien der sog.
„Einheitsscheck (einheitliches Kindergeld ) – assegno unico e universale per figli a carico“ eingeführt, welcher direkt von der INPS ausbezahlt wird. Der „Einheitsscheck – asssegno unico“ ersetzt dabei folgende Leistungen:
- das Familiengeld und -zulagen für Kinder (ANF)
- die Steuerfreibeträge auf dem Lohnstreifen für zu Lasten lebende Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- das Geburtengeld (sog. „pemio nascita“)
- das staatliche Kindergeld für Neugeborene (sog. „bonus bebé“)
- das staatliche Familiengeld für mind. 3 Kinde ausbezahlt durch die ASWE
Ab dem März 2022 werden deshalb all jene Bürger, welche das staatliche Familiengeld und/oder die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder über ihren Arbeitgeber bezogen haben, eine deutliche Reduzierung ihres monatlichen Lohnstreifens feststellen, da die neue Leistung nicht mehr vom Arbeitgeber vorgestreckt wird.
- … was ist zu tun?
„Einheitsscheck – assegno unico“ gilt vom 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres. Um in den Genuss der neuen Leistung zu kommen, muss ein Antrag bei der INPS gestellt werden. Dies ist ab Jänner 2022 möglich. Für alle Anträge, welche nach dem 30. Juni 2022 gestellt werden, wird von Seiten der INPS, der Betrag nicht rückwirkend ausbezahlt. Außerdem hängt die Höhe des „Einheitsscheck – assegno unico“ vom sog. ISEE-Wert ab. Deshalb ist es notwendig, vor Gesuchstellung, die ISEE-Erklärung 2022 zu erstellen.
- … die Voraussetzungen
Bei Gesuchstellung und für die gesamte Laufzeit der Leistung muss der Antragsteller alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Italienischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedlandes, oder ein Familienmitglied Inhaber des Aufenthaltsrecht oder Staatsbürger eines NICHT-EU-Staates mit EU-Aufenthaltsgenehmigung für längeren Zeit oder Inhaber einer Arbeitsberechtigung von mehr als 6 Monaten in Italien zu sein
- In Italien steuerpflichtig zu sein
- Wohnsitz und Aufenthaltsort in Italien zu haben
- Wohnsitz in Italien seit mehr als zwei Jahren zu haben oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monate zu haben.
- … die Höhe des Einheitsschecks
Die Höhe des „Einheitsschecks – assegno unico“ beträgt pro Kind und Monat von € 50 (Minimum) bis zu € 175. Die Höhe hängt vom ISEE-Wert ab, d.h. ab einem ISEE-Wert von mehr als € 40.000 steht der Mindestbetrag von € 50 zu.
Außerdem sieht der neue „Einheitsscheck – assegno unico“ diverse Zuschläge für bestimmte Situationen vor. Beispielsweise ist für Mütter unter 21 Jahre eine Erhöhung von € 20 pro Monat vorgesehen, unabhängig von der Höhe des ISEE-Wertes. Für Familien mit 3 Kindern ist eine Erhöhung zwischen € 15 und € 85, abhängig vom ISEE-Wert vorgesehen.