Die EEVE „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Situation, die der Bürger vorweisen muss, um Leistungen oder Tarifbegünstigungen zu beantragen.
Die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes wurde dadurch vereinheitlicht. Es wird eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied erstellt und diese, je nach Bedarf, von den verschiedenen Bereichen wo eine Leistung beantragt wird, verwendet.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der EEVE – Erklärung um eine Eigenerklärung/Ersatzerklärung im Sinne des Art. 5, Ges. 17/93 und nachfolgende Änderungen handelt.
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EEVE – Erklärung ab 1. Juli 2024 |
EEVE – Erkl. für Wohnbauförderung ab 1. Juli 2024
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